Ethische Richtlinien der IQTÖ

Die ethischen Richtlinien beinhalten verbindliche Grundwerte  unseres Vereins

  • zwischen Lehrenden und Lernenden
  • zwischen Lehrenden unseres Vereins
  • zwischen der IQTÖ und der Öffentlichkeit

 

1. Allgemeine Werteethik / Grundwerte

1.1.Wertschätzung und Vielfalt

Jedes Mitglied der IQTÖ (KursleiterInnen, LehrerInnen, LehrtrainierInnen, fördernde Mitglieder) lernt, lehrt und praktiziert in seiner/ihrer jeweiligen individuellen Ausrichtung, seines/ihres spezifischen Lehrsystems, seiner/ihrer Herangehensweise und Spezialisierung.
Von allen Mitgliedern wird daher ein achtsamer Umgang mit dem Grundwert der Vielfalt gefordert, d.h.

  • verschiedene Ausbildungen, Schulen, Lehr- und Lernsysteme zu respektieren
  • die Vielfalt als integrale Qualität zu betrachten und sowohl nach außen als auch nach innen zu vertreten
  • die Bereitschaft, diesen Wert in achtsamer Weise zu fördern und weiter zu entwickeln.

1.2. Achtsamkeit

Von allen Mitgliedern der IQTÖ wird ein achtsamer und verantwortungsvoller Umgang sowohl mit der eigenen Person als auch mit der gesamten Mitwelt gefordert. Grundlage dieser Lebenshaltung ist ganzheitlicher Zugang zu Welt und Leben.
Qi Gong und Taiji Quan entsprechen dem alten östlichen Begriff der Lebenspflege / der Kultivierung von Körper und Geist, einem ganzheitlichen umsichtigen Umgang mit der Lebenskraft und einer Förderung allgemeiner Lebensqualitäten.

1.3. Selbstverantwortlichkeit, Selbstreflexion und Kritikfähigkeit

Die Zugehörigkeit zur IQTÖ bedingt einen selbstverantwortlichen Umgang mit Vereinsinhalten und Vereinsthematik. Jedes Mitglied ist zu einer kritischen Auseinandersetzung mit sich selbst, mit den Vereinsinhalten und mit seiner/ihrer Lern- und Lehrtätigkeit angehalten. Jedes Mitglied sollte auch mit gerechtfertigter Kritik an der eigenen Person entsprechend umgehen können.

1.4. Austausch, Unterstützung, Transparenz

Die Zugehörigkeit zur IQTÖ erfordert die Bereitschaft zu kollegialer Unterstützung und kollegialem Austausch. Jedes Mitglied verpflichtet, sich einen transparenten Informationsfluss aufrechtzuerhalten und zu fördern.
Dies betrifft insbesonders:

  • internes Vereinsgeschehen: aktuelle Entwicklungen, Diskussionen, Inhalte aktueller Sitzungen, Arbeitskreise, Projektgruppen, usw.
  • externes Vereinsgeschehen: aktuelle öffentliche Präsenz nach außen, Vereinsvertretungen, relevante Gesprächsprozesse und Kontakte usw., sowie

· Kontakte und Gesprächprozesse mit internationalen Verbänden und verwandten Berufsgruppen
· gesellschaftliche Entwicklungen, die für die Ziele und Anliegen der IQTÖ relevant sind / sein könnten.

1.5. Freies Lernen und Lehren

Qi Gong und Taiji Quan beinhalten Körperarbeit, Persönlichkeitsbildung und -entwicklung, gesundheitliche Prävention und therapeutisch-unterstützende Arbeit innerhalb der Bereiche Gesundheits- und Persönlichkeitsarbeit sowie der inneren Kampfkunst. Dies bedingt die Förderung stärkender individueller Entwicklungs- und Veränderungsprozesse auf verschiedenen Ebenen. Im Sinne einer säkularen Gesellschaft sind Zugehörigkeiten zu Religionsgemeinschaften jedoch unbedingt als Privatsache zu betrachten.

 

2. Umgang mit dem Thema

2.1. Offener, achtsamer Umgang mit der Thematik

Die Interessenvertretung fördert einen fundierten, offenen, zeitgemäßen Umgang mit den Themen Qi Gong, Taiji Quan und Kampfkunst. Jedes Mitglied verpflichtet sich in achtsamer, wertschätzender und respektvoller Weise mit den ganzheitlichen Systemen des Qi Gong und Taiji Quan umzugehen. Grundlagen und Prinzipien dieses alten Wissens sollen auf bestmögliche Weise zum Wohl und zum Nutzen jedes / jeder  Interessierten angewandt und weitergegeben werden. Zeitgenössische Adaptierungsmöglichkeiten sowie Weiterentwicklungen von Grundlagen und Prinzipien der Thematik werden im Sinne des Grundgedankens der Vielfalt und einer lebendigen, kreativen, schöpferischen Auseinandersetzung gefördert, insoweit Grundlagen und Prinzipien, wie im Berufsbild der IQTÖ geregelt, gewahrt bleiben und die ausgeführte Lehrtätigkeit selbigem entspricht. Dabei ist von jedem Mitglied sowohl ein sorgfältiger Umgang mit Grundlagen und Prinzipien als auch eine Aufrechterhaltung der Qualitätskriterien und Ausbildungsstandards gefordert.

2.2. Qualitätskriterien

Jede Lehrrichtung bzw. Herangehensweise hat, insoweit diese den Qualitätskriterien entspricht, die in Berufsbild und Ausbildungsstandards der IQTÖ geregelt sind, den Respekt und die Wertschätzung der einzelnen Mitglieder. Einzelne Lehrende, Schulen oder traditionelle Ausrichtungen dürfen nicht in diskriminierender Weise bewertet werden. Dies würde dem Grundgedanken der Interessensvertretung widersprechen. Der Verein verwehrt sich, diesbezüglich gegen jedwede Dogmatik und Ausgrenzung.

2.3. Komplexität

Qi Gong und Taiji Quan sind Möglichkeiten einer vielfältigen Auseinandersetzung im Sinne ganzheitlicher Persönlichkeitsbildung, Gesundheitsvorsorge und Kampfkunst. Dies bedingt einen achtsamen Umgang mit obigen Themen. Ein/e Lehrende/r sollte sich den Werten Gesundheit und Persönlichkeitsbildung im Sinn eines ressourcenorientierten Selbst-Bewusstseins und eines reflektierenden Umgangs mit sich selbst und seiner Umwelt annähern.

QI Gong und Taiji Quan bedeuten meditatives und kontemplatives Üben und Lernen. Erfolge im Lernen sind Erfahrungsprozesse im Sinne langfristiger, nachhaltiger Veränderungsprozesse.
Die IQTÖ verwehrt sich

  • gegen jedwede Verkürzung und Reduktion der Thematik (z. B: auf reine Bewegungsprogramme, Gymnastik, Entspannungstechnik, etc.)
  • gegen jedwede Heilversprechungen sowie
  • gegen Zustimmungsverhalten gegenüber unrealistischen, überzogenen Erwartungshaltungen.

2.4. Transkulturalität / interkulturelles Lernen

Lernen und Lehren von Qi Gong, Taiji Quan, östlicher Kampfkunst bedeutet Lernen und Lehren eines Kultur- und Wissensgutes, das einem spezifischen (östlichen, chinesischen) Kultur- und Zeitkontext entspringt. Die Auseinandersetzung mit transkulturellem Wissen, Werten und Traditionen wie auch eine interkulturelle Auseinandersetzung mit der Thematik ist somit wichtiger Teil der jeweiligen Lern- und Lehrtätigkeit. Von jedem Mitglied wird im Umgang mit diesem alten östlichen Wissen sowohl wertschätzender Respekt gegenüber den im Ursprungsland gewonnenen Erkenntnissen als auch eine kritisch-reflektierende Herangehensweise, die den Bedürfnissen unseres heutigen Zeit- und Kulturkontextes entspricht, gefordert.

Damit eine tiefgreifende und fundierte Weitergabe dieses alten Wissens gesichert ist, sollen Grundlagen und Prinzipien des Lernens und Lehrens in ihrem eigenen spezifischen Kontext, ihrer eigenen transkulturellen Logik verstanden und betrachtet werden. Adaptierungsmöglichkeiten im Sinne einer interkulturellen Herangehensweise sind erwünscht und gewollt. Traditionelle Werte, die dem Prinzip des freien Lehrens und Lernens (entsprechend 1.5.) widersprechen, werden jedoch abgelehnt.

Die IQTÖ betrachtet interkulturelles Lernen als:

  • eine kompetente und tiefgreifende Auseinandersetzung (Lernen, Lehre, Verbreitung) mit östlichem Wissen
  • eine wertfreie Reflexion sowohl der östlichen Kulturgeschichte als auch der Kulturgeschichte des eigenen (westlichen) Denkens
  • eine wertfreie Reflexion und Rückbindung mit einem allgemeinen, gesellschaftlichen Verständnis von Körperarbeit, Persönlichkeitsarbeit, Gesundheit, Kampfkunst u.a.

2.5. Verantwortungsbewusste Vertretung und Verbreitung der Thematik nach außen

Jedes Mitglied ist zu einer selbstverantwortlichen und kompetenten Vertretung der Vereinsinhalte und -themen aufgefordert. Bei öffentlicher Vertretung nach außen (Tagungen, Messen, div. Veranstaltungen) steht ein sorgsamer und achtsamer Umgang mit dem Werten und Zielen des Vereins im Vordergrund, persönliche Werbeinteressen sollten in den Hintergrund treten. D.h. tritt der Verein bei Veranstaltungen, gemäß seiner Rolle, als öffentliche Vertretung auf, sollte die Förderung und die Verbreitung der Vereinsinhalte über den Interessen einzelner Mitglieder stehen.

 

3. Forschung

Jedes Mitglied sollte prinzipiell die Haltung eines/r Forschenden im Sinne von Offenheit, Neugier und reflexivem Austausch einnehmen. Die Begriffe „Forschung" und „Wissen" richten sich nicht allein an „wissenschaftlichem Wissen" aus, sondern beinhalten Evaluation, Austausch und kritische, wertneutrale Reflexion jedes einzelnen. Das Thema Forschung bezieht sich somit nicht nur auf wissenschaftliche (universitäre) Prozesse, sondern betrifft darüber hinaus das Feld experimenteller Forschung, Evaluierung und Austausch von Lern- und Eigenerfahrung, Sammlung von Fachliteratur, Dokumentation von Projekten, die Förderung künstlerischer Auseinandersetzung u.a.

Projekte (universitärer) wissenschaftlicher und interkultureller Forschung werden von der IQTÖ gefördert und gewollt. Voraussetzung ist eine wertneutrale Haltung gegenüber transkulturellem Wissen. Möglichkeiten zur Mitarbeit an Forschungsprojekten sollten von den Mitgliedern genützt werden.

 

4. Selbstverständnis und innere Haltung der Lehrenden

4.1.Umgang mit sich selbst / Selbstkompetenz /Selbstreflexion

Umgang mit sich selbst: Die Mitgliedschaft in der IQTÖ verpflichtet zu einem achtsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit sich und der gesamten Mitwelt (siehe Allgemeine Werteethik).

Selbstkompetenz / Selbstreflexion: Neben Punkt 1 / Allgemeine Werteethik und Punkt 2 / Umgang mit dem Thema bedeutet dies für Lehrende in Bezug auf Lern- und Lehrinhalte:

  • die ständige selbstkritische Überprüfung der persönlichen und fachlichen Qualifikationen und der persönlichen Wertehaltung
  • die Verpflichtung zur permanenten Weiterbildung
  • die Verpflichtung, sich über den aktuellen Stand der Veränderung / Erneuerung der IQTÖ Qualitätsstandards und der erlernten und ausgeübten Lehrtätigkeit zu informieren.

Der jeweilige Unterricht kann und soll mit etwaigen weiteren beruflichen Kompetenzen verknüpft und verbunden werden, insoweit diese einer qualifizierten und anerkannten, bzw. durch Dachverbände gesicherten Aus- bzw. Fortbildung entsprechen. Gibt es für erworbene und in den Unterricht einfließende Methoden, Thematiken bzw. Zusatzkompetenzen keine offizielle Legitimierung, so ist jede / jeder aufgefordert in selbstverantwortlicher und selbstkritischer Weise zusätzliche Methodik so einzubringen, dass der hohe Qualitätsstandard der Interessenvertretung, wie in den Ausbildungsrichtlinien geregelt, gewahrt bleibt und gefördert wird.

Die Interessenvertretung stellt jedem / jeder Lehrenden einen Rahmen für die Bewerbung der individuellen Angebote zur Verfügung, z. B. Kurs-, Seminar und Ausbildungsankündigungen auf der IQTÖ Homepage, Werbetische bei IQTÖ-Tagen usw.

Bei öffentlichen Veranstaltungen, Tagungen u.a. ist das primäre Ziel der offiziellen IQTÖ-VertreterInnen die Bewerbung und Vertretung der Vereinsinhalte und -anliegen. Öffentliche Veranstaltungen dürfen nur mit Absprache des Vorstandes bzw. der jeweiligen offiziellen vom Vorstand beauftragten Vertretung als individueller Werberahmen genutzt werden (siehe auch Punkt 2.5).

4.2. Umgang mit SchülerInnen, KursteilnehmerInnen und KlientInnen

Jede/r Lehrende verpflichtet sich

  • mit bestem Wissen und Gewissen offen und frei all jene Kenntnisse zur Verfügung zu stellen, die sich der / die Jeweilige durch seine / ihre langjährige Ausbildung, bzw. durch langjährige Praxiserfahrung erworben hat
  • das erworbene Wissen offen und frei auf achtsame Art Interessierten und Lernenden zur Verfügung zu stellen
  • nur jene Leistung anzubieten die durch eine entsprechend Qualifikation erworben wurden und jegliche Kompetenzgrenzen, die sich daraus ergeben, zu respektieren
  • jede/n Lernende/n im Sinne seiner / ihrer individuellen Stärken und Talente zu fördern
  • den / die Lernende/n über die Art und Weise der Methode(n), über möglichen Reaktionen und Folgewirkungen, über den Lernprozess, über die Notwendigkeit selbstständiger und aktiver Mitarbeit aufzuklären und zu informieren.
  • die Selbstkompetenz jedes Interessenten und Lernendem als hohen Wert zu achten und den / die Lernende/n immer wieder darauf hinzuweisen
  • die Eigenverantwortlichkeit und absolute Freiwilligkeit der SchülerInnen, KursteilnehmerInnen und KlientInnen zu respektieren
  • über Möglichkeiten und Grenzen der Methode(n) und allfällige Kontraindikationen zu informieren und den / die jeweilige/n Interessenten/in bzw. Lernende/n bei Bedarf an entsprechende Fachkräfte zu verweisen
  • falschen Erwartungshaltungen entgegen zu halten
  • bei Berührung und Körperkontakt, der durch etwaige Bewegungs- und Haltungskorrekturen, Partnerübungen usw. entsteht, in hohem Maße darauf bedacht zu sein, die jeweilige Berührung in achtsamer Weise auszuführen.

Missbrauch liegt vor, wenn Lehrende ihr Vertrauensverhältnis zu Lernenden in sexueller, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht fahrlässig handhaben, um Eigeninteressen zu befriedigen. Dies gilt auch für unlautere Versprechungen die Lehrinhalte betreffend, überhöhte Preisgestaltung, ungefragte Diagnosen, therapeutische   Ratschläge u.a.

  • die Interessen der Lernenden zu respektieren und sexuelle und soziale Verstrickungen in äußerst sorgfältiger Weise zu reflektieren. Missbrauch liegt beispielsweise auch dann vor, wenn KlienInnen unter Druck gesetzt werden, gewisse Ratschläge in ihrer Lebensweise zu befolgen.
  • jegliches Verhalten, das Abhängigkeitsverhltnisse fördert, zu vermeiden.
  • die Freiheit jedes/r Lernenden zu respektieren.

4.3.  Verpflichtung gegenüber TeilnehmerInnen von Ausbildungsgruppen

In der Arbeit mit Ausbildungsgruppen gelten alle in 4.2. angeführten Punkte voll inhaltlich.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Ausbildner / die Ausbildnerin:

  • die Ausbildungsstandards der IQTÖ zu erfüllen
  • die TeilnehmerInnen über Existenz, Wichtigkeit und Qualität des Dachverbandes zu informieren
  • den TeilnehmerInnen Ausbildungsstandards und Berufsbild der IQTÖ zugänglich zu machen
  • die TeilnehmerInnen über Aktivitäten und Veranstaltungen der IQTÖ zu informieren.

4.4. Kampfkunst und Partnerübungen

Grundsätzlich muss jede Art von Partnerübung davon ausgehen, dass zwei gleichberechtigte Menschen diese Übung bestreiten; dies gilt zwischen den SchülerInnen untereinander, wie auch im Besonderen in einer Lehrer-Schüler Beziehung.
Mögliche Verletzungsgefahren müssen möglichst gering gehalten werden, sowohl was die räumliche Umgebung betrifft als auch die Techniken (dieser Aspekt ist von System zu System und in den verschiedenen Schulen natürlich unterschiedlich). Gegebenenfalls muss auf Schutzkleidung geachtet werden.

Besonders Lehrende sollten dabei immer wieder überprüfen, wie sie mit den äußeren und inneren Kräften, die bei Partnerübungen im Spiel sind, umgehen, um jeglichen Missbrauch, der durch die besondere Stellung eines/er Lehrenden entstehen kann, zu unterbinden. Jeder / jede Lehrende sollte sich der Verantwortung bewusst sein, die er / sie gegenüber den Lernenden hat und inadäquate Bindungen jeglicher Art vermeiden. Je fortgeschrittener die Fähigkeiten der Lehrenden sind, desto leichter können beim Lernenden Gefühle der Bewunderung bis persönlichen Abhängigkeiten hervorgerufen werden. Lehrende können dadurch eine Stellung der Macht erlangen und zum Missbrauch dieser Macht verleitet werden. Dies zu vermeiden sollte das Bestreben aller Lehrenden sein.

Jede Partnerübung sollte auf Freiwilligkeit beruhen, da vor allem Menschen mit psychischen Problemen sich durch Körperberührung unter Druck gesetzt fühlen können.
Körperkontakt, wie er beim Tui Shou oder Partnerübungen generell, zustande kommt ist immer sehr nahe und sollte mit gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Wertschätzung einhergehen, weil die üblichen Körpergrenzen möglicherweise überschritten werden. Vor allem Anfänger sollten behutsam an Partnerübungen herangeführt werden.

 

5. Verstoß gegen ethische Richtlinien

Ein Verstoß gegen die Ethikrichtlinien soll von Mitgliedern, von SchülerInnen oder weiteren betroffenen Personen gemeldet werden. Die Meldung muss an das Generalsekretariat und an den Vorstand erfolgen. Jeder Fall wird vom Vorstand geprüft. Die aus dem jeweiligen Vorfall resultierenden Handlungsschritte richten sich nach der Schwere der Übertretung und können von einer mündlichen Konfliktklärung bis zur Ausschließung aus dem Verein reichen. Die Beschlüsse über Folgehandlungen obliegen in einfacher Mehrheit dem erweiterten Vorstand.

Stand: September 2019